Expertenforum - RV Befreiung bei Betriebsübergang nach §613a BGB

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  • 01
    RV Befreiung bei Betriebsübergang nach §613a BGB

    Schönen Guten Morgen,

    würde man hier neue RV Befreiungsbögen für die GFB benötigen ? Oder können die mit der alten Betriebsnummer des Vorgängers übernommen werden.

    Danke

  • 02
    RE: RV Befreiung bei Betriebsübergang nach §613a BGB

    Guten Tag,
     
    nach unserem Verständnis behält die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach einem Betriebsübergang ihre Gültigkeit.
     
    Eine verbindliche Beurteilung erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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