Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir sagen, in welcher Rechtsvorschrift die Rundung von PV-Beiträgen steht? Mir geht es um die Rundung, wenn die Zahl z.B. auf 1,125 € endet. Wo steht, dass dann auf 1,26 € zu runden ist.
Vielen Dank.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir sagen, in welcher Rechtsvorschrift die Rundung von PV-Beiträgen steht? Mir geht es um die Rundung, wenn die Zahl z.B. auf 1,125 € endet. Wo steht, dass dann auf 1,26 € zu runden ist.
Vielen Dank.
Guten Tag,
in der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Beitragsverfahrensordnung BVV) finden Sie in § 2, dass das Gesamtergebnis auf zwei Dezimalstellen berechnet wird. Die zweite Dezimalstelle wird um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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