Wir haben den Sachverhalt, dass eine Mitarbeiterin durchgängig seit 2017 in Elternzeit war, die nun am 23.01.2023 endet. Danach wird sie ihre Arbeit jedoch noch nicht wieder aufnehmen, da sie sich aktuell im Ausland aufhält. Mit ihrem Arbeitgeber hat sie für diese Zeit das Fortbestehen ihres Arbeitsverhältnisses vereinbart, sodass dieses aktuell ruht. Wie ist das in der Entgeltabrechnung, speziell in der Sozialversicherung abzubilden. Hat die Mitarbeiterin nach Ende der Elternzeit noch einen Monat lang Krankenversicherungsschutz und ist erst danach abzumelden oder bleibt es bei der letzten Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit?
Vielen Dank!