Guten Morgen, wir haben die Anfrage von Mitarbeitern, die tagsüber zur Betreuung ihrer kranken Kinder zu Hause bleiben müssen. Eine Bescheinigung liegt vor und wir als Arbeitgeber leisten keine Lohnfortzahlung.
Der Übernahme von Rufdiensten in der 2. Tageshälfte wird nun von den Mitarbeitern angeboten (Beginn 16 Uhr), weil dann die Betreuung der Kinder wieder gesichert ist. Würde der Dienst über die Nacht hinaus in den nächsten Tag hinein der Entgeltersatzleistung entgegensprechen?
Viele Grüße
Kerstin Simon
Klinikum Region Hannover