Guten Tag, Sehr geehrte Experten,
wir benötigen zum Thema rückwirkender Rentenbezug Ihre Hilfe.
Unser Beschäftigter erhält rückwirkend zum 01.07.2023 eine EU Rente. Wegen Krankengeldbezug vom 30.11.23 bis 17.01.2025 hatten wir eine Unterbrechungsmeldung vom Beginn der Beschäftigung 01.04.2023 bis 29.11.2023 mit Entgelt und Grund 51 BGRU 1111 erstellt. Jetzt sind wir uns wegen der Ummeldungen als Rentner und vor allem wegen der Urlaubsabgeltung für 2 Jahre unsicher.
Stornierung der erstellten Unterbrechungsmeldung bis 29.11.2023
Abmeldung zum 30.06.2023 BGRU 1111 Grund 32 und Entgelt
Anmeldung zum 01.07.2023 BGRU 3101 Grund 12
Unterbrechungsmeldung 01.07.2023 bis 29.11.2023 BGRU 3101 Grund 51 und Entgelt
Abmeldung 18.01.2025 bis 17.02.2025 Grund 34 ohne Entgelt
Für 2024 würden wir wegen Krankengeldbezug keine Meldung erstellen.
Im Mai 2025 war jedoch eine Urlaubsabgeltung von 2.000 Euro. Wie ist dies zu melden und zu verbeitragen? Bei den 2.000 Euro handelt es sich um 1.000 Euro Urlaubsgeld für 2023 und 1.000 Euro Urlaubsgeld für 2024.
Für 2023 hatten wir ja noch SV Tage, aber 2024 durchgehend AU. Gibt es dadurch eine unterschiedliche Bewertung für die Beitragspflicht 2023 und 2024?
Bitte teilen Sie uns für diese Sonderzahlung die entsprechende Meldung und Verbeitragung mit und ob die von uns vorgeschlagenen Meldungen so korrekt sind.
Danke für Ihre Unterstützung und viele Grüße