Guten Tag liebes Expertenteam,
wir haben einen besonderen Fall in unseren Reihen. Ein Mitarbeitender hat eine Altersteilzeitregelung seit 01.03.2025 und ist leider kurz nach Beginn der Altersteilzeit ab Juni 2025 schwer erkrankt.
Er hat nun eine rückwirkende volle unbefr. Erwerbsminderungsrente ab dem 01.07.2025 bewilligt bekommen. Sein Arbeitsverhältnis endet nach unserem Tarifvertrag im März 2026.
Ist es nun richtig, dass die Altersteilzeit mit Beginn der rückwirkenden EM-Rente endet (zum 30.06.) und ich dies auch in den Meldungen entsprechend korrigieren muss, da die Krankenkasse zum 01.07.2025 rückwirkend nun den Beitragsgruppenschlüssen 3-1-0-1 und die Personengruppe 101 erwartet?
Während der Altersteilzeit war es der Beitragsgruppenschlüssel 1-1-1-1 und die Personengruppe 103.
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Rückmeldung!