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  • 01
    Rückwirkende volle unbefristete EM-Rente und Altersteilzeit Störfall

    Guten Tag liebes Expertenteam,


    wir haben einen besonderen Fall in unseren Reihen. Ein Mitarbeitender hat eine Altersteilzeitregelung seit 01.03.2025 und ist leider kurz nach Beginn der Altersteilzeit ab Juni 2025 schwer erkrankt.


    Er hat nun eine rückwirkende volle unbefr. Erwerbsminderungsrente ab dem 01.07.2025 bewilligt bekommen. Sein Arbeitsverhältnis endet nach unserem Tarifvertrag im März 2026.


    Ist es nun richtig, dass die Altersteilzeit mit Beginn der rückwirkenden EM-Rente endet (zum 30.06.) und ich dies auch in den Meldungen entsprechend korrigieren muss, da die Krankenkasse zum 01.07.2025 rückwirkend nun den Beitragsgruppenschlüssen 3-1-0-1 und die Personengruppe 101 erwartet?


    Während der Altersteilzeit war es der Beitragsgruppenschlüssel 1-1-1-1 und die Personengruppe 103.


    Ich bedanke mich für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Rückwirkende volle unbefristete EM-Rente und Altersteilzeit Störfall

    Guten Tag,
     
    die rückwirkende Zubilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zieht eine rückwirkende Korrektur der Beitragsgruppe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nach sich.

    In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz, weil bei Personen mit Beginn der
    Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit. Der Beitragsgruppenschlüssel ab 01.07.2025 lautet 3 1 0 1, in der Personengruppe 101. Insofern stimmen wir Ihren Ausführungen zu.
     
    Die Meldungen und Beiträge sind nachträglich zu korrigieren. Das gemeldete Entgelt ändert sich durch den Beitragsgruppenwechsel nicht. Die Beitragserstattung muss bei der zuständigen Einzugsstelle mit dem Formular „Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung“ beantragt werden, sofern ein Zeitraum von größer als 6 Monaten betroffen ist. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Rückrechnung der Beiträge nicht mehr zulässig.
     
    Die nachträgliche Berechnung der Beiträge im Rahmen des „Störfalles“ ist ggf. mit einer Sondermeldung Grund „55“ zusätzlich zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Rückwirkende volle unbefristete EM-Rente und Altersteilzeit Störfall

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ab wann muss so ein Antrag gestellt werden. Ich dachte, mit der Korrektur des Beitragsgruppenschlüssels wird dies automatisch gemeldet. Vielen Dank.

  • 04
    RE: Rückwirkende volle unbefristete EM-Rente und Altersteilzeit Störfall

    Guten Tag,
     
    den „Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung“ müssten Sie als Arbeitgeber aktiv stellen, wenn ein Zeitraum von über sechs Monaten betroffen ist. Bei kürzeren Zeiträumen können Sie die Beiträge im Rahmen der „normalen“ Beitragabrechnung zurückrechnen.
     
    Wir empfehlen Ihnen, für eine unkomplizierte Rückabwicklung, die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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