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  • 01
    Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein AN hat EFZ bis Anfang November 2024. Zwischenzeitlich ist er ausgesteuert (mit Alo-Geld).

    Im März 2026 gibt es eine Urlaubsabgeltung. Da 0 SV-Tage, Zuordnung in 2025 (Märzklausel), da auch in 2025 keine SV-Tage fallen keine SV-Beiträge an.

    1. Ist das korrekt?


    Im März 2026 wurde uns nun mitgeteilt, dass der AN rückwirkend zum 01.10.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente erhält.

    2. Ist hier der Beitragsgruppenschlüssel zu ändern? Es fallen ja keine Beiträge an. Oder ist hier trotzdem umzuschlüssel?


    Besten Dank!


    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Guten Tag,
     
    bei der Auszahlung einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen Einmalbezug. Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z. B. Krankengeld) vor. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Werden Einmalzahlungen in den Monaten Januar bis März ausgezahlt und sind diese nicht voll beitragspflichtig im laufenden Jahr der Auszahlung, ist die sogenannte „März-Klausel“ zu prüfen. D.h. ist die ausgezahlte Einmalzahlung im laufenden Kalenderjahr nicht voll beitragspflichtig, ist sie dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen. In Ihrem Fall ist die Märzklausel anzuwenden.
     
    Da in den Entgeltabrechnungszeiträumen im Kalenderjahr 2025 und 2026 keine SV-Tage angefallen sind, bleibt diese Einmalzahlung, auch bei Anwendung der „Märzklausel“, beitragsfrei in der Sozialversicherung. Insofern stimmen wir Ihrer Beurteilung zu.
     
    Der Beitragsgruppenschlüssel ist bei rückwirkender Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente auch dann zu ändern, wenn kein beitragspflichtiges Entgelt mehr verbucht wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Erlauben Sie mir noch eine ergänzende Frage: Wie lautet der Beitragsgruppenschlüssel ab 01.10.2025 (Beginn Erwerbsminderungsrente):

    3101?


     

  • 04
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Guten Tag,
     
    der Beitragsgruppenschlüssel lautet ab Beginn der Erwerbsminderungsrente 3101.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Vielen Dank für Ihre Erläuterungen.

    Eine abschließende Frage zum Meldewesen: Es liegt eine Abmeldung zum 10.11.2025 vor (GD 30, Aussteuerung mit anschließendem Arbeitslosengeldbezug).

    Ist eine weitere Meldung erforderlich?

  • 06
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Guten Tag,
     
    wie bereits erwähnt, ist ein Beitragsgruppenwechsel zum 01.10.2025 in die Beitragsgruppe 3101 erforderlich.
     
    Folgende Meldungen sind zu erstellen:
     
    1) Storno der vorliegenden Abmeldung, Beitragsgruppe 1111, zum 10.11.2025, Grd. 30
    2) Abmeldung zum 30.09.2025, Grd. 32
    3) Anmeldung zum 01.10.2025, Grd. 12, Beitragsgruppe 3101
    4) Abmeldung zum 10.11.2025, Grd. 30, Beitragsgruppe 3101
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 07
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Herzlichen Dank für die ausführliche und schnelle Rückmeldung.

    Ich wünsche dem Expertenteam ein schönes Wochenende.

  • 08
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Guten Tag,

    vielen Dank, wir wünschen Ihnen auch ein schönes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 09
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Entschuldigen Sie die erneute Nachfrage:

    Unser AN ist freiwillig versichert. D.h. die Meldungen müssten wie folgt aussehen?

    1) Storno der vorliegenden Abmeldung, Beitragsgruppe 9111, zum 10.11.2025, Grd. 30

    2) Abmeldung zum 30.09.2025, Grd. 32

    3) Anmeldung zum 01.10.2025, Grd. 12, Beitragsgruppe 9101

    4) Abmeldung zum 10.11.2025, Grd. 30, Beitragsgruppe 9101


    Korrekt? Aber jetzt ist wirklich Ende mit den Nachfragen. :-)

  • 010
    RE: Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente / Einmalzahlung (EZ)

    Guten Tag,
     
    die von Ihnen aufgeführten Meldungen sind bei freiwillig Versicherten im „Firmenzahlerverfahren“ korrekt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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