Sehr geehrtes Expertenteam,
ein AN hat EFZ bis Anfang November 2024. Zwischenzeitlich ist er ausgesteuert (mit Alo-Geld).
Im März 2026 gibt es eine Urlaubsabgeltung. Da 0 SV-Tage, Zuordnung in 2025 (Märzklausel), da auch in 2025 keine SV-Tage fallen keine SV-Beiträge an.
1. Ist das korrekt?
Im März 2026 wurde uns nun mitgeteilt, dass der AN rückwirkend zum 01.10.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente erhält.
2. Ist hier der Beitragsgruppenschlüssel zu ändern? Es fallen ja keine Beiträge an. Oder ist hier trotzdem umzuschlüssel?
Besten Dank!
MfG
Personalabteilung (PA)