Hallo,
bei Nachweis der Elterneigenschaft muss ein verringerter PV Zuschlag gezahlt werden. Dies war im vereinfachten Verfahren bis 30.6.2025 möglich und ab 01.07.2025 im automatisierten Verfahren.
Nun konnten unsererseits (bzw. durch unseren externen Dienstleister) die Angaben erst im Februar 2026 eingeholt.
Muss der Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend korrigiert werden? Falls ja, auch welcher Grundlage oder nur für die Zukunft?