Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Rückwirkende Korrektur möglich?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine AN ganz normal sozialversicherungspflichtig war bis 28.02.2026 bei uns angestellt.


    Sie war bei uns bis dato mit Steuerklasse 6 angestellt. Jetzt hat sie rausgestellt, dass Sie ab diesem Jahr keinen anderen Arbeitgeber hat und daher mit 1 versteuert werden hätte müssen.

    Die Lohnsteuerbescheinigung wurde zum 28.02.2026 übermittelt. Kann jetzt rückwirkend noch eine Korrektur mit Steuerklasse 1 erfolgen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Rückwirkende Korrektur möglich?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei "unterjährigem" Ende des Arbeitsverhältnisses und Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nur in (hier nicht vorliegenden) Ausnahmefällen möglich (§ 41c Abs. 3 Satz 1 und 4 EStG).


    Im geschilderten Fall erfolgt die steuerliche Anpassung deshalb im Rahmen der Einkommenssteuer-Veranlagung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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