Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN ganz normal sozialversicherungspflichtig war bis 28.02.2026 bei uns angestellt.
Sie war bei uns bis dato mit Steuerklasse 6 angestellt. Jetzt hat sie rausgestellt, dass Sie ab diesem Jahr keinen anderen Arbeitgeber hat und daher mit 1 versteuert werden hätte müssen.
Die Lohnsteuerbescheinigung wurde zum 28.02.2026 übermittelt. Kann jetzt rückwirkend noch eine Korrektur mit Steuerklasse 1 erfolgen?
Vielen Dank.