Wir rechnen mit dem TV-L ab.
Leider kommt es bei uns immer wieder zu Jahresübergreifenden Höhergruppierungen.
Muss man die entsprechenden Entgelte den entsprechenden Monaten zu ordnen.
Oder kann man diese aus vereinfachungsgründen auch als Einmalbezug abrechnen?
z. B Juli 2025 Höhergruppierung rückwirkend ab Februar 2024.
Im Lohnsteuerbereich wird die Nachzahlung fürs Vorjahr als sonstiger Bezug gewertet,
welche Möglichkeiten der Korrektur bietet hier die Sozialversicherung?