Guten Tag,
ein Mitarbeiter ist seit September 2019 durchgängig erkrankt. Seit dem 27.09.2020 ist er bei uns ausgesteuert worden mit ALG. Er hat im März 2022 eine rückwirkende befristete volle Erwerbsminderungsrente ab 01.04.2021 bekommen. Diese haben wir ab Beginn der EMR erfasst und die Schlüsselung in der SV dementsprechend vorgenommen (3101, PG 101 - Zusatz EM).
Im Juni 2021 wurde bei uns eine tarifliche Einmalzahlung gezahlt. Diese wurde damals nicht mit SV-Beiträgen hinterlegt. Durch das hinterlegen der EMR wurde jetzt eine Verbeitragung angestoßen. Ist dies so korrekt, oder handelt es sich hier um einen Fehler?
In beiden Fällen zeigt das System 0 SV-Tage an.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Y. Herrmann