Hallo!
Ein seit 02/2023 erkrankter Mitarbeiter hat im Dez. 2025 seinen Rentenbescheid erhalten. Er ist rückwirkend zum 11/2023 voll und dauerhaft erwerbsgemindert.
Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 31.12.2025 beendet.
Ihm stehen nun noch eine Urlaubsabgeltung sowie die Abgeltung der Überstunden aus dem Gleitzeitkonto zu. Sind beide Zahlungen dem letzten Abrechnungsmonat (12/25) als Einmalzahlung zuzordnen? --> Arbeitszeitguthaben vgl. § 23d SGB IV
Oder ist die Auszahlung des Zeitguthabens als laufender Bezug im Nov. 2023 zu hinterlegen?