Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin erhält rückwirkend ab 8/ 2024 eine befristete, aber volle Erwerbsminderungsrente. Vom 01.08. - 01.09.2024 wurde noch Krankengeldzuschuss gezahlt und im November eine Sonderzahlung, deren Höhe sich jetzt vermindern wird. Nach meinem Kenntnisstand darf das gemeldete Entgelt in den DEÜV Meldungen von 2024 nicht mehr korrigiert werden.
Der Krankengeldzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann auch in 2024 korrigiert werden. Auf die Jahressonderzahlung sind Sozialversicherungsbeiträge angefallen, muss hier die Korrektur mit einem negativen EGA in 2025 erfolgen. Wenn das so richtig ist, würde aber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gutgeschrieben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Schmidt