Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin unsicher, ob die zu zahlende Urlaubsabgeltung der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Folgender Sachverhalt:
Erkrankung seit dem 28.08.2023, Aussteuerung ab 17.01.2025 und nunmehr die rückwirkende Bewilligung der Rente ab 01.10.2024. Arbeitsverhältnis endet zum 30.09.2025. Systemseitig wird die Urlaubsabgeltung verbeitragt. Ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus.