Guten Tag,
die AN ist seit dem 03.10.2023 erkrankt. Die Krankengeldzahlung endete zum 31.03.2025. Der AN wurde am 04.09.2025 eine rückwirkende befristete EM Rente ab dem 01.04.2025 bis 31.07.2026 bewilligt.
Das Arbeitsverhältnis ruht (gem. § 33 TVöD ) ab dem 10.10.2025 und endet 31.07.2026.
Folgende DEÜV Meldungen wurden erstellt:
1. Stornierung der Abmeldung zum Beschäftigungsende Grund 30 (Aussteuerung)01.01.2025 bis 31.03.2025
2.Abmeldung Beitragsgruppenwechsel Grund 32 01.01.2025 bis 31.03.2025
3. Anmeldung Beitragsgruppenwechsel Grund 12 zum 01.04.2025 3101
4. Abmeldung (Ende einer Zeit nach § 7 SGBIV) Grund 34 vom 01.04.2025 bis 30.04.2025
Meine Frage wäre sind diese Meldungen so korrekt.
Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.