Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Rückwirkende Änderung Kinderzuschlag PV

    Hallo liebes Expertenteam,


    leider ist und heute erst aufgefallen, dass wir die Kinder einer Arbeitnehmerin seit Einführung des PV Zuschlages nicht berücksichtigt haben. Diese kam nun auf uns zu und bittet nun um Erstattung. Sie ist seit dem 01.01.2017 bei uns im Unternehmen beschäftigt. Bis wann können wir rückwirkend bei Ihnen einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter PV Beiträge stellen? Der Fehler lag bei uns.


    Vielen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen

    Klose

  • 02
    RE: Rückwirkende Änderung Kinderzuschlag PV

    Hallo Klose,

    gesetzlich krankenversicherte Personen mit Elterneigenschaft sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen, wenn die Elterneigenschaft in geeigneter Form (z. B. einer Geburtsurkunde) gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen wurde.

    Sofern die Geburtsurkunde „rechtzeitig“ vorlag und der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung an die Krankenkasse abgeführt wurde, können diese Beitragsanteile im Rahmen der vierjährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden (hier: ab 01.01.2022 bis laufend).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.