Hallo liebes Expertenteam,
leider ist und heute erst aufgefallen, dass wir die Kinder einer Arbeitnehmerin seit Einführung des PV Zuschlages nicht berücksichtigt haben. Diese kam nun auf uns zu und bittet nun um Erstattung. Sie ist seit dem 01.01.2017 bei uns im Unternehmen beschäftigt. Bis wann können wir rückwirkend bei Ihnen einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter PV Beiträge stellen? Der Fehler lag bei uns.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Klose