Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 01.01.2024 eingetreten ist und am 26.12.2025 aus dem Unternehmen ausgeschiedenen ist.
Seitens der Krankenkasse haben wir die Anforderung einer GKV Monatsmeldung erhalten.
Mit Einblick der Unterlagen haben wir gesehen, dass zu Beginn der Beschäftigung die Angabe einer weiteren Beschäftigung angezeigt wurde. Unsere Vorgängerin hat jedoch die Abfrage über das Entgelt nicht vorgenommen und unseren Abrechnungsfall mit Übergangsbereich angesetzt.
Aufgrund der GKV Monatsmeldung ist die Beschäftigung auf alle Fälle nicht mehr im Übergangsbereich anzusehen.
Dürfen wir bis einschl. 01.2024 eine Rückrechnung starten, in der der Übergangsbereich ausgehebelt wird, so dass offenstehende Beiträge nachträglich berechnet werden oder muss hier auf die nächste Prüfung gewartet werden, bis die Nachzahlungen Prüfungstechnisch eingefordert werden?
Vorab besten Dank.