Guten Tag,
unserer Mitarbeiter befand sich seit Mai 2024 im Krankengeldbezug. Er wurde zum 25.09.2025 ausgesteuert mit Bezug von Arbeitslosengeld. Nun wurde ihm mit Bescheid vom 26.02.2026 die volle Erwerbsminderungsrente ab 01.11.2024 zugesprochen. Nach unserem Tarifvertrag endet das Beschäftigungsverhältnis somit zum 31.10.2024. Den Rentenbescheid haben wir am 04.03.2026 von unserem Arbeitnehmer erhalten. Somit würden wir ihm im Monat März 2026 die Urlaubsabgeltung sowie sein verbliebenes Zeitguthaben vom Arbeitszeitkonto auszahlen. Wie ist der Fall sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Die Abmeldung lautet auf den 31.10.2024. Im November 2024 hat der Arbeitnehmer anteiliges Weihnachtsgeld erhalten. Die Meldung mit Grund 54 ist zu stornieren und eine neue Meldung mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppe 3101, wie lautet diese korrekt für freiwillig Versicherte mit Firmenzahlung?, abzusetzen. Die Auszahlungen erfolgen nach dem Zuflussprinzip im März 2026, die sonstigen Bezüge/Einmalzahlungen sind dem Austrittsmonat zuzuordnen. Im Oktober 2024 sind keine SV-Tage vorhanden, bleiben die Einmalzahlungen damit beitragsfrei? Würde dann überhaupt eine Meldung betreffend der Einmalbezüge an die Sozialversicherung erfolgen?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.