Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN hat rückwirkend ab 01.12.2023 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Den Bescheid hat er am 14.03.2025 erhalten.
Von 22.01.2024 bis 25.02.2025 hat er Entgeltfortzahlung erhalten.
Jetzt hat er selbst zum 30.06.2025 gekündigt. Er erhält noch Urlaubsabgeltung für 2024 und 2025. Erfolgt die Abrechnung der Urlaubsabgeltung im Juni 2025 ? Ist es Sv-Pflichtig?
Welche Meldungen sind zu erstellen? Muss eine Monatsfrist ab 26.02.2025 beachtet werden ?
Muss für die Urlaubsabgeltung eine 54-Meldung erstellt werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.