Expertenforum - Rückrechnung Rentenbescheid Vorjahr

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  • 01
    Rückrechnung Rentenbescheid Vorjahr

    Guten Tag, eine Mitarbeiten, 64 Jahre, legte uns jetzt erst den Rentenbescheid für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor. Rentenbeginn war bereits der September 2024.


    Darf bzw. muss ich die Rente bis in 09/24 hinein zurück rechnen?

    Dadurch würden diverse Meldungen (neu) erstellt: Beitragsgruppenwechsel sowie die Jahresmeldung Storno + Neu. Danke.

  • 02
    RE: Rückrechnung Rentenbescheid Vorjahr

    Guten Tag,
     
    die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehört zu den gesetzlichen Altersrenten.
     
    Mit Rentenbeginn entfällt der Anspruch auf Krankengeld, so dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist. In der Arbeitslosenversicherung sind beschäftigte Rentner weiterhin versicherungspflichtig, bis sie das maßgebliche Lebensjahr für die Regelaltersrente vollenden. Auch in der Rentenversicherung bleibt - bei vorzeitigem Rentenbezug - die Versicherungspflicht bis zum Erreichen des Alters für die Regelaltersrente erhalten.
     
    Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Erst wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht ist, ist der Beitragsgruppenschlüssel in „3321“ zu ändern (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Bei rückwirkender Rentenzubilligung ist der Beitragsgruppenschlüssel entsprechend rückwirkend zu korrigieren, bereits erstellte Meldungen sind ebenfalls zu berichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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