Liebes Expertenteam,
seit 2025 gibt es neue Meldegründe.
Leider geht bei den Rückmeldungen nicht mehr hervor, inwieweit es sich um eine Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung handelt. Ist dieser Passus weggefallen?
Zwar gehen die Daten
-Abwesenheit ab AG
-Nachweis seit (wird nicht immer aufgeführt)
-voraussichtlich Nachweis bis
-Kennzeichen der Rückmeldung
-Festgestellt am
hervor. Allerdings sind diese Zeiträum durchaus unterschiedlich, so dass nicht zu erkennen ist, welche Meldung die zuletzt gültige Rückmeldung ist.
z.B. eine Mitarbeiterin ist krank vom
11.10.2024 - 16.10.2024 (Meldezeitraum von KK bestätigt)
17.10.2024 - 24.10.2024 (Meldezeitraum von KK bestätigt)
25.10.2024 - 08.10.2024 (Meldezeitraum von KK bestätigt)
09.11.2024 - 18.11.2024 (Meldezeitraum von KK bestätigt)
09.11.2024 - 01.12.2024 mit dem Vermerk, dass das Datum des Krankheitsbeginns nicht übereinstimmt --> Beginn der Erkrankung wäre hier lt. Rückmeldung der 17.10.2024.
Es ist nicht zu erklären, weshalb bei den vorhergehenden Meldungen hier kein Vermerk auf den 17.10.2024 war. So hätte man sich erschließen können, dass es sich durchaus um eine Folgebescheinigung handelt.
Im Allgemeinen ist somit unklar, an was sich zu orientieren ist, wann es sich um eine Erstbescheinigung / wann um eine Folgebescheinigung handelt.
Vorab besten Dank.