Guten Tag,
wie verhält es sich, wenn bei einem Mitarbeiter durch den Arbeitgeber im vereinfachten Nachweisverfahren, bei Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag: "nein - mindestens 1 Kind lebenslang" gesteuert wurde und nun durch das digitale Nachweisverfahren "keine Elterneigenschaft" zurückgemeldet wurde?
Muss der Arbeitnehmer in diesem Fall noch einen Nachweis (Geburtsurkunde) erbringen?
Meine zweite Frage: ist Handlungsbedarf, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel 2 Kinder angegeben und nachgewiesen (Geburtsurkunde) hat, jedoch 3 Kinder zurückgemeldet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Personal_KW