Guten Tag sehr geehrtes Expertenteam,
können Sie bitte eine Frage zur Versicherungspflicht beantworten, die u.U. Auslandstatbestände aufweist:
Ein ausländischer Staatsbürger (geboren 1975) kam 2004 nach Deutschland und nahm als Einzelunternehmer eine selbstständige Tätigkeit auf.
Das Land aus dem er stammt ist seit 2007 Schengenraum und führt seit 2015 den Euro.
Vor seiner Tätigkeitsaufnahme 2004 in D war er nur in seinem Heimatland beschäftigt, d.h. er hatte in Deutschland nie Versicherungspflicht.
Aus persönlichen Gründen wird die selbstständige Tätigkeit in Deutschland nun aufgegeben und er wird künftig in D unselbstständig beschäftigt sein.
Diese unselbständige Beschäftigung überschreitet die JAEG nicht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße