Hallo liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin die Mitte Januar 2025 aus der Elternzeit zurück ins Unternehmen kehrt. Die Mitarbeiterin hat vor der Elternzeit 40h/Woche gearbeitet und während der Zeit 25 Überstunden und 9 Tage Resturlaub angesammelt. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit möchte sie aber nur noch 30h/Woche arbeiten. Nun zu meiner Frage, wie verhält es sich mit den Resturlaubstagen, da diese ja noch mit 40h/Woche angesammelt wurden. Hat sie das Anrecht die 9 Tage Resturlaub noch mit dem vollen Entgelt für 40h/Woche vergüten zu lassen? (sie möchte die nicht ausbezahlt bekommen, sondern nur im Anschluss der Elternzeit nehmen)