Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Rückkehr in Familienversicherung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    es geht um folgenden Sachverhalt:

    Eine Mitarbeiterin, 21 Jahre alt, hat ihre Ausbildung im Sommer 2025 bei uns abgeschlossen und wurde anschließend in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Nun möchte sie zum 30.06.26 ausscheiden, 2 Monate auf Reisen gehen und im September in Vollzeit die Technikerschule besuchen. Die Frage dazu lautet: Zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn der Technikerschule entsteht eine SV-Lücke von 2-2,5 Monaten, in der sie nicht erwerbstätig ist und keine anderen Einkünfte bezieht. Kann sie bereits ab Juli 2026 (Reisezeit Juli + August, Schulbeginn ca. Mitte September) wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden? Wenn ja, bliebe nur die Lücke in der RV bestehen.

    Vielen Dank für Ihre Auskunft!

  • 02
    RE: Rückkehr in Familienversicherung

    Hallo HAyStahl,
     
    in der Familienversicherung können u. a. Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und erwerbslos sind, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert werden, wenn sie kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2026: 565,00 €) überschreitet.
     
    Sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann zwischen dem Ende der Beschäftigung und Beginn der Technikerschule eine Familienversicherung realisiert werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir der betreffenden Person, dies mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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