Seit 1.1.2009 besteht in Deutschland die Pflicht eine Krankenversicherung abzuschließen.
Es handelt sich um einen nicht versicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser hat ab dem 1.1.2023 in die private Krankenversicherung gewechselt. Nun hat ihn die private Krankenversicherung gekündigt wegen einer vorvertraglichen Verletzungspflicht (Angabe über Vorbehandlungen innerhalb von 3 Jahren vor Vertragsabschluss). Der Versicherungsschutz endete am 30.11.2024. Trotz Ausschöpfung rechtlicher Mittel gegen die Kündigung wird die Versicherung in der privaten Krankenversicherung abgelehnt. Trotz intensiver Bemühungen um Versicherungsschutz bei anderen privaten Versicherern, wird er überall abgelehnt. Gibt es eine Härtefallregelung zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied? Es besteht ja Versicherungspflicht, wer muss ihn jetzt versicherrn?