Sehr geehrtes Expertenteam,
folgende Frage ist bei uns aufgetaucht:
Eine neu einzustellende Mitarbeiterin war zuletzt im Nicht-EU-Ausland beschäftigt und ist bereits über 55 Jahre alt. Es handelt sich nicht um einen Minijob und die Jahresverdienstgrenze wird nicht überschritten. Grundsätzlich ist sie also in der GKV pflichtversichert.
Ist das aber in jedem Fall so, z.B. falls Sie bisher privatversichert war?
Würde in diesem Fall die Regel greifen, dass eine GKV-Rückkehr über 55 nicht mehr möglich ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.