Sehr geehrtes Expertenteam,
Arbeitnehmer ist in die PKV gewechselt, da er mit seinem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgelt überschritten hat. Jetzt ist die Arbeitnehmerin schwanger und möchte mit Beginn der Elternzeit in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren.
Eine Rückkehr ist aus meiner Sicht ja nur möglich, wenn Sie während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausübt.
Kann Sie auch wechseln, wenn Sie "nur" in Elternzeit ist ?