Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine Rückkehr von der PKV in die freiwillige gesetzliche und andersrum jederzeit möglich oder müssen hierfür auch die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine Rückkehr von der PKV in die freiwillige gesetzliche und andersrum jederzeit möglich oder müssen hierfür auch die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Guten Tag,
eine Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn die Person versicherungspflichtig wird. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass eine Rückkehr in die GKV nach Vollendung des 55. Lebensjahres ausgeschlossen ist, auch wenn grundsätzlich Versicherungspflicht bestehen würde.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Personen können jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, in die PKV wechseln. Die Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Rückkehr in die GKV, wie oben beschrieben, in der Regel nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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