Guten Tag,
wir haben Fragen zur Abbildung bestimmter Sachverhalte bei der Abrechnung von Vorstände einer Aktiengesellschaft.
In Haufen finden sich hierzu teils unterschiedliche Aussagen.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Vorstände rentenversicherungsfrei sind.
Besteht für Vorstände – die in einem Anstellungsverhältnis mit dem Unternehmen stehen – Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 257 SGB V i. V. m. § 61 SGB XI, sofern eine entsprechende Beitragsbescheinigung vorliegt?
Ist bei Vorständen einer Aktiengesellschaft grundsätzlich die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden, weil sie versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind – unabhängig davon, ob sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind?
Oder ist die besondere Lohnsteuertabelle nur bei privat krankenversicherten Vorständen zu berücksichtigen?
Vielen Dank.