Moin,
bei einem Arbeitnehmer wurde für die Monate 07.2023-06.2024 eine Gehaltumwandlung durchgeführt bezüglich Ebike-Leasing, natürlich auch mit Berücksichtigung des Sachbezugs usw. also ganz typisches Ebike_Leasing.
Im Nachhinein hat sich jedoch nun herausgestellt, dass der Leasingvertrag nie auf den von mir abzurechnenden Arbeitgeber übertragen wurde, weil der Vorarbeitgeber die von ihm erforderliche Unterschrift nie geleistet hat. Letztendlich ist das Ebike vom alten Arbeitgeber für die diese zwölf Monate weiterbezahlt worden.
Ich müsste nun bei meiner abzurechnenden Firma die Gehaltsumwandlung rückgängig machen. Weil der Person zu Unrecht Geld abgezogen wurde.
Spricht etwas dagegen, die nachzuzahlende Summe im Jahr 2026 als Einmalzahlung abzurechnen ? ich möchte ungerne in die Vorjahre gehen zwecks Korrektur.