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  • 01
    richtige Abrechnung einer Abfindung nach Austritt

    Liebe Experten,

    wir haben folgende Konstellation:

    Aus betrieblichen Gründen haben wir einer MA zum 31.05.2025 gekündigt. Zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes erhält sie eine Abfindung in Höhe von 6.000 Euro, die aber in drei Monatsraten beginnend ab Juni ausbezahlt werden soll. Wir haben die Auszahlung wie folgt geplant:

    Im Entgeltabrechnungsprogramm wird als Austrittsdatum der 31.08.2025 hinterlegt und der PGRS von 101 auf 900 ab 01.06.2025 geändert.

    Jetzt sagt mir der Support von unserem Entgeltabrechnungsprogramm dies könne ich so nicht machen und meint, das Austrittsdatum müsse der 31.05.2025 sein, ich müsse die Abfindung entweder als einmalige Auszahlung im Mai buchen oder die drei Raten jetzt auf den 01.05.2025 und auf den 02.05.2025 buchen und eine dritte auf den 03.05.2025 nach erfolgter Juli-Abrechnung buchen.

    Als die Gehaltsabrechnungen noch über unser Steuerbüro liefen, hatten wir einen vergleichbaren Fall und das Steuerbüro hat die drei Abfindungsraten so wie von mir beabsichtigt auch gebucht.

    Jetzt bin ich verunsichert und weiß nicht, wie die korrekte Buchung erfolgt.

    Können Sie weiterhelfen? Vielen Dank.

  • 02
    RE: richtige Abrechnung einer Abfindung nach Austritt

    Guten Tag,
     
    Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei. Das entscheidende Kriterium hierbei ist, dass die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird.
     
    Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung endet das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2025 und eine Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust wird gezahlt. Das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis endet somit zum 31.05.2025 und eine Abmeldung mit Grund „30“ ist zu erstellen.
    Die nach Beschäftigungsende gezahlten Raten der Abfindung sind beitragsfrei.
     
    Insofern teilen wir die Auffassung Ihres Softwareanbieters, dass als Austrittsdatum der 31.05.2025 zu hinterlegen ist. Die zutreffende Lohnart (Abfindung sv-frei) erfragen Sie bitte bei Ihrem Softwareanbieter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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