Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    RF Fit Programm

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    worauf hat Arbeitgeber bei der RF- Fit Prävention durch den Arbeitnehmer zu achten. Welcher, bis jetzt im Entgeltabrechnungssystem genutzten Abwesenheitsart, ist diese ähnlich zu stellen? Ist es die bezahlte Freistellung oder eher Kurmaßnahme? Bei einer Kurmaßnahme ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen zu übernehmen. Bei einer Prävention ist der Arbeitnehmer ja gesund und die Zeiträume werden nicht an einer Arbeitsunfähigkeit angerechnet. Hier leistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung auf Basis einer bezahlten Freistellung dennoch wie lange? Eine Entgeltbescheinigung wird bei einer Prävention ebenfalls nicht ausgelöst durch den Arbeitgeber, da durch DRV bzs. Krankenkassen keine Leistung übernommen wird. Hätten Sie hierzu bitte eine Fachinformation für uns? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    VG

     

  • 02
    RE: RF Fit Programm

    Guten Tag,
     
    das RV-Fit Programm der Deutschen Rentenversicherung ist einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gleichzustellen. Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung für den Arbeitgeber zum Nachweis für die Entgeltfortzahlung.

    Für die Teilnahme an der ganztägigen Start- und Auffrischungsphase ist das Entgelt nach § 9 Absatz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) weiter zu zahlen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, den jeweiligen Beginn mitzuteilen sowie die Bescheinigungen zur Dauer der genannten Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz). 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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