Expertenforum - Rentner und kurzfristige Beschäftigung

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  • 01
    Rentner und kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Experten-Team,


    wir beschäftigen einen Arbeitnehmer, der in Kürze die Regelaltersgrenze erreichen wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze, möchte der Arbeitnehmer noch eine kurze Zeit lang aushelfen. Diese Unterstützung würde auch mit der Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung zusammenpassen (70Tage).


    Ist es möglich den Arbeitnehmer neben dem Rentenbezug als kurzfristig Beschäftigen einzustellen, wenn er im gleichen Kalenderjahr und beim gleichen Arbeitgeber ein normales Beschäftigungsverhältnis hatte? Oder muss hier eine Zusammenrechnung erfolgen, so dass die Zeitgrenze nicht passt?


    Falls es möglich ist, wäre es schön, wenn Sie gleich die richtige Personengruppe und Betragsschlüsselung angeben könnten.


    Vielen Dank

  • 02
    RE: Rentner und kurzfristige Beschäftigung

    Hallo JLohn,
     
    eine Beschäftigung wird nicht berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für die betreffende Person von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die betreffende Person aus dem beruflichen Erwerbsleben ausgeschieden ist und z.B. eine Altersvollrente bezieht.
     
    Der sich durch das Ausscheiden aus dem beruflichen Erwerbsleben ergebende Statuswechsel vom „Arbeitnehmer“ zum „Rentner“ hat zur Folge, dass die vorhergehende beim gleichen Arbeitgeber bestehende Vollzeitbeschäftigung keine Auswirkungen auf die Beurteilung der beabsichtigten kurzfristigen Beschäftigung hat.
     
    Somit kann der Mitarbeiter im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel „110“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 
     
    Mit freundlichen Grüßen 
     
    Ihr Expertenteam
     

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