Hallo Experten-Team,
wir beschäftigen einen Arbeitnehmer, der in Kürze die Regelaltersgrenze erreichen wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze, möchte der Arbeitnehmer noch eine kurze Zeit lang aushelfen. Diese Unterstützung würde auch mit der Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung zusammenpassen (70Tage).
Ist es möglich den Arbeitnehmer neben dem Rentenbezug als kurzfristig Beschäftigen einzustellen, wenn er im gleichen Kalenderjahr und beim gleichen Arbeitgeber ein normales Beschäftigungsverhältnis hatte? Oder muss hier eine Zusammenrechnung erfolgen, so dass die Zeitgrenze nicht passt?
Falls es möglich ist, wäre es schön, wenn Sie gleich die richtige Personengruppe und Betragsschlüsselung angeben könnten.
Vielen Dank