Expertenforum - Rentner PKV Beitragsgruppe

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  • 01
    Rentner PKV Beitragsgruppe

    Ich habe einen Arbeitnehmer, der privat versichert ist. Ab 01.01.2025 ist er Bezieher einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Damit würde ich ihm den Personengruppenschlüssel 120 geben. Nun kommt die Frage nach der richtigen Beitragsgruppe.

    Können Sie mit weiterhelfen?

  • 02
    RE: Rentner PKV Beitragsgruppe

    Hallo Frau Schulze,

    in einem solchen Fall findet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ Anwendung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Rentner PKV Beitragsgruppe

    Liebes Expertenteam,

    darf ich hier nachfragen, warum 0110?

    Dies bedeutet, dass in der RV und der AV die vollen AG- und AN-Beiträge geleistet werden müssten?

    Durch den Bezug der vollen Altersrente müssten die Beiträge in der RV jedoch nur noch vom AG getragen werden, ebenso in der AV, richtig?

    Besten Dank!

     

  • 04
    RE: Rentner PKV Beitragsgruppe

    Hallo Frau Weinmann,

    Ihrer Auffassung würden wir uns anschließen, sofern der Mitarbeiter eine  Altersvollrente NACH Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen würde.

    Da der privat krankenversicherte Mitarbeiter nach der Schilderung von Frau Schulze eine Altersvollrente VOR Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, unterliegt die Beschäftigung der Renten und Arbeitslosenversicherungspflicht (Entgelt über 556,00 €). Demzufolge lautet der Beitragsgruppenschlüssel in einem solchen Fall „0110“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Rentner PKV Beitragsgruppe

    Herzlichen Dank! Da haben Sie vollkommen Recht und ich habe dieses Details fälschlicherweise überlesen.


    Wenn ich auf meinen Fall zurückgehe, bei dem der Mitarbeiter die Altersvollrente NACH Erreichen der Regelaltersgrenze erhält, würde dies die Personengruppe 120 mit Beitragsgruppe 0320 bedeuten, also RV und AV NUR AG-Anteil, korrekt? Besten Dank!

  • 06
    RE: Rentner PKV Beitragsgruppe

    Hallo Frau Weinmann,

    in dem Fall der von Ihnen beschriebenen Art ist zu beachten, dass der Personengruppenschlüssel119“ zu verwenden ist. Der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ ist korrekt.

    Der Personengruppenschlüssel „120“ kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der volle Rentenversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) entrichtet wird und demzufolge die Beitragsgruppe „1“ in der Rentenversicherung zu schlüsseln ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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