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  • 01
    Rentner BGS 6004

    Hallo,

    ich habe einen Rentner in der Personengruppe 101 (er erhält einen Versorgungsbezug und kein Gehalt ) mit dem BGS 6004. Sein Versorgungsbezug beträgt 188,59 € .

    Das Programm rechnet bei der Berechnung KV den Betrag nicht von 188,59 sondern von 1,34 den Beitrag. Ich verstehe das leider nicht. Haben Sie eine Idee, warum das so ist? PV wird ganz normal von 188,59 gerechnet und es werden 7,92 abgeführt. Bei der KV führt das Programm 0,20 € ab.

  • 02
    RE: Rentner BGS 6004

    Hallo Dorow,

    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles zu gewähren sind, handelt es sich nach der sogenannten institutionellen Abgrenzung um Versorgungsbezüge nach § 229 Sozialgesetzbuch (SGB) V.
    Folglich unterliegt ein Versorgungsbezug für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

    Beiträge aus Versorgungsbezügen sind allerdings nur dann zu entrichten, wenn diese monatlich insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen. Hierbei gilt in der Krankenversicherung neben der Freigrenze ein „Freibetrag“ (2026: 197,75 €; 2025: 187,25 €). Sobald die bestehende Freigrenze überschritten wird, ist die Summe der monatlichen Betriebsrenten bis maximal zur Höhe des Freibetrags beitragsfrei. In der Pflegeversicherung findet ausschließlich die oben aufgeführte Freigrenze Anwendung.

    Die oben beschriebenen Grundsätze könnten nach unserem Verständnis Ursache für die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen bei der Ermittlung der Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung sein. 

    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, eine Klärung über die zuständige Krankenkasse herbeizuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Rentner BGS 6004

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung

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