Hallo liebes Experten-Team,
ein Altersvollrentner hat die Möglichkeit weiter Beschäftigt zu werden und hierbei weiter voll in die Rentenversicherung einzuzahlen. Hierfür benötigt der Arbeitgeber eine Schriftliche Willenserklärung des Arbeitnehmers.
Sind wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet den Rentner über diese Möglichkeit zu informieren und ist der Arbeitgeber verpflichtet sich dies zu bestätigen?
Oder darf der Arbeitgeber einfach Versicherungsfrei abrechnen bis der Rentner etwas anderes von sich aus sagt?
Ich freue mich auf die Antwort.
Viele Grüß und vielen Dank
Mareike Stadach