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  • 01
    Renteneintritt, Kündigung

    Hallo,

    ein Arbeitnehmer (bereits ausgesteuert), möchte ab 01.06.2026 Rente beziehen. Er ist zwar bei uns bereits ausgesteuert, müsste aber dennoch bei uns eine Kündigung einreichen, sollte er Rente beziehen. Die Kündigungsfrist ist bei ihm 7 Monate zum Schluss eines Kalenderviertel (wenn Kündigung zum 30.06.2026 erfolgt, abgabe Kündigung bis spätetsten 30.11.2025).

    Hier ist jetzt die Frage: kann er bereits ab 01.06.2026 Rente beziehen, auch wenn eine Kündigung erst zum 30.06.2026. vorliegt?

  • 02
    RE: Renteneintritt, Kündigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es bietet sich in dieser Konstellation an, einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Zeitpunkt des Renteneintritts abzuschließen. Da der Arbeitnehmer bereits ausgesteuert ist und offensichtlich nicht davon auszugehen ist, dass er die Arbeitsfähigkeit bis zum Renteneintritt wieder erlangt, dürften auch von Arbeitgeberseite keine Belange gegen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages sprechen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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