Hallo,
ein Arbeitnehmer (bereits ausgesteuert), möchte ab 01.06.2026 Rente beziehen. Er ist zwar bei uns bereits ausgesteuert, müsste aber dennoch bei uns eine Kündigung einreichen, sollte er Rente beziehen. Die Kündigungsfrist ist bei ihm 7 Monate zum Schluss eines Kalenderviertel (wenn Kündigung zum 30.06.2026 erfolgt, abgabe Kündigung bis spätetsten 30.11.2025).
Hier ist jetzt die Frage: kann er bereits ab 01.06.2026 Rente beziehen, auch wenn eine Kündigung erst zum 30.06.2026. vorliegt?