Eine Mitarbeiterin ist seit mehreren Jahren krank. Der Anspruch auf Krankengeld ist beendet. Die Mitarbeiterin hat sich immer weiter krank gemeldet in der Personalabteilung und die Krankenkasse hat eAU`s übermittelt. Seit Anfang des Jahres hat sie sich nicht mehr gemeldet und es kam auch keine AU-Bescheinigung mehr an. Nun haben wir gehört, dass sie seit Januar Rente beziehen soll. Wir haben keine Information darüber, welche Art von Rente das ist und ob sie befristet oder unbefristet ist. Wir haben sie kontaktiert und um Zusendung des Rentenbescheides gebeten. Bis jetzt gibt es keine Rückmeldung von ihr. Im Arbeitsvertrag gibt es keinen Passus darüber, dass das Arbeitsverhältnis bei Rentenbezug endet. Besteht das Arbeitsverhältnis nun unendlich weiter, wenn sie nicht kündigt? Ist sie verpflichtet, einen Rentenbezug dem Arbeitgeber zu melden?

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Rentenbezug, Information an Arbeitgeber Pflicht für Mitarbeiter?
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RE: Rentenbezug, Information an Arbeitgeber Pflicht für Mitarbeiter?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine Mitteilungspflicht über die Beantragung oder den Bezug einer Rente gibt es nicht. Eine Mitteilungspflicht besteht lediglich dann, wenn der Rentenbezug Auswirkungen auf die abzuführenden Steuern oder Beiträge haben kann. Dies ist bei Ihnen nicht ersichtlich.
Sollte es im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag tatsächlich keine Regelung geben, wonach das Arbeitsverhältnis bei Rentenbezug endet, besteht es weiter.
Sie müssten prüfen, ob es auch von Arbeitgeberseite gekündigt werden kann. Sofern das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist, benötigen Sie hierfür einen Kündigungsgrund. Im Falle einer Langzeiterkrankung, bei der völlig unabsehbar ist, ob und ggf. wann der Arbeitnehmer ins Arbeitsverhältnis zurückkehrt, besteht ein solcher personenbedingter Kündigungsgrund. Allerdings muss dies im Einzelfall geprüft werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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