Hallo,
ich habe eine Frage, deren Beantwortung uns momentan überfordert.
Einer unserer Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich versichert und bei der Rente über ein Versorgungswerk abgesichert. Dessen Regelaltersgrenze hat er ab dem 01.01.2026 erreicht.
Bevor er ins Versorgungswerk ging, gab es wohl kurz auch Einzahlungen in die DRV. Die gesetzliche Altersgrenze hat er ab dem Monat Juli 2025 erreicht und wie wir jetzt erfahren haben, bekommt er eine (kleine) Vollrente wegen Alters ab dem 01.07.2025.
Da wir von einer DRV Rente nichts wussten, wurde er bisher mit dem BGS 9011 und dem PGS 101 erfasst.
Nun schrieb uns die Krankenkasse an, dass er ab dem 01.07.2025 umzumelden wäre und dann mit dem Schlüssel 9021 und dem PGS 120 abzurechnen sei.
Diese Kombination ist aber lt. Lohnsoftware und auch nach Internetrecherche nicht möglich.
Wir haben ihn jetzt auf den BGS 9021 umgestellt, aber, weil er die Regelaltersgrenze des Versorgungsträgers nicht erreicht hat, auf PGS 101 belassen.
Wenn wir ihn auf den Schlüssel 119 umstellen, ändert sich der bisherige Lohnsteuerbetrag um fast 250 Euro, was mich etwas irritiert. Ich denke auch, dass der Schlüssel 119 nicht zutrifft, weil er ja in seiner Rentenversorgung die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.
Was wäre die korrekte Kombination?
Danke, VG, Lutz