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  • 01
    Renten und Arbeitslosenversicherungen bei KV Heilfürsorge

    Hallo Expertenforum,

    ich habe eine Arbeitnehmerin, die bei der Bundeswehr angestellt ist und demzufolge mit der Kranken- und Pflegeversicherung bei der Heilfürsorge versichert ist.

    Sie beginnt in Absprache mit der Heilfürsorge ein Angestelltenverhältnis ( Midijob) außerhalb der Bundeswehr und war vor dem Eintritt in die Bundeswehr bei der AOK versichert.

    Sind dann die Beiträge zur AV und RV sowie die Umlagebeiträge des AG wieder dorthin abzuführen?


    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Ehrhardt


     

  • 02
    RE: Renten und Arbeitslosenversicherungen bei KV Heilfürsorge

    Hallo Frau Ehrhardt,
     
    verbeamtete Personen bei der Bundeswehr, die in ihrer Nebenbeschäftigung ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze erzielen, sind renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Der maßgebende Beitragsgruppenschlüssel lautet „0110“ (Personengruppenschlüssel “101“). Die Regelungen des Übergangsbereichs sind anzuwenden, sofern sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Kalenderjahr 2025 in der Entgeltspanne zwischen 556,01 und 2.000,00 € befindet.    
     
    Umlagebeiträge U2 (ggf. U1) sowie Beiträge zur Insolvenzgeldumlage sind ebenfalls zu entrichten. 
     
    Die Anmeldung und die Beiträge inklusive der Umlagen sind an die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse (hier: AOK) der Beamtin zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam


     

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