Hallo Expertenforum,
ich habe eine Arbeitnehmerin, die bei der Bundeswehr angestellt ist und demzufolge mit der Kranken- und Pflegeversicherung bei der Heilfürsorge versichert ist.
Sie beginnt in Absprache mit der Heilfürsorge ein Angestelltenverhältnis ( Midijob) außerhalb der Bundeswehr und war vor dem Eintritt in die Bundeswehr bei der AOK versichert.
Sind dann die Beiträge zur AV und RV sowie die Umlagebeiträge des AG wieder dorthin abzuführen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Ehrhardt