Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgenden Fall...
ein Arbeitnehmer ist bereits seit dem 18.10.25 im Krankengeldbezug. Dieser soll nun zum 31.03.26 abgemeldet werden. Es stehen noch Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto und Resturlaub zur Auszahlung aus. Nun hat der Arbeitnehmer einen Bescheid erhalten, nachdem er rückwirkend zum 01.08.2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Wie muss dies sozialversicherungsrechtlich behandelt werden? Besteht für den kompletten Zeitraum vom 18.10.25 bis 31.03.26 noch voller Urlaubsanspruch? Vielen Dank!