Sehr geehrtes Expertenteam,
unser Mitarbeiter erhält rückwirkend zum 21.05.2024 eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung.
Der MA war krank v. 01.12.2023 bis 05.01.2025.
Der MA wird weiterhin bei uns mit geminderter Wochenstunden beschäftigt.
Der Beitragsschlüssel bleibt bei 1111 Pers.-Gr. 101.
Welche Meldungen müssen seitens des Arbeitgebers an die Krankenkasse gemeldet werden?
VG, S.Z.