Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    unser Mitarbeiter erhält rückwirkend zum 21.05.2024 eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung.

    Der MA war krank v. 01.12.2023 bis 05.01.2025.

    Der MA wird weiterhin bei uns mit geminderter Wochenstunden beschäftigt.

    Der Beitragsschlüssel bleibt bei 1111 Pers.-Gr. 101.

    Welche Meldungen müssen seitens des Arbeitgebers an die Krankenkasse gemeldet werden?

    VG, S.Z.

  • 02
    RE: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

    Guten Tag,
     
    eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat keine Auswirkungen auf die Beitragsgruppen in der Sozialversicherung. Hier ist bei Weiterbeschäftigung der Personengruppenschlüssel 101 und die Beitragsgruppe 1111 unverändert zu verwenden.
    Erst wenn das Regelalter für eine Vollrente wegen Alters erreicht ist oder eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt wird, ist die Beitragsgruppe zu ändern. Für die rückwirkende Teilrentenzubilligung sind keine Meldungen Ihrerseits zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen 

    Ihr Expertenteam

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