Hallo!
Ich habe einen Mitarbeiter, der ist 63 Jahre und hat hat nun rückwirkend ab 01.08.2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt bekommen (mit Abschlag).
Zählt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch zu den Vollrenten?
Und muss er dann rückwirkend ab 01.08. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3111 und der Personengruppe 120 gemeldet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.