Expertenforum - Rente für schwerbehinderte Menschen

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  • 01
    Rente für schwerbehinderte Menschen

    Hallo!

    Ich habe einen Mitarbeiter, der ist 63 Jahre und hat hat nun rückwirkend ab 01.08.2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt bekommen (mit Abschlag).

    Zählt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch zu den Vollrenten?

    Und muss er dann rückwirkend ab 01.08. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3111 und der Personengruppe 120 gemeldet werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Rente für schwerbehinderte Menschen

    Guten Tag,
     
    Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ abgerechnet. Eine Ummeldung hat in Ihrem Fall zum 01.08.2024 zu erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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