Guten Tag, ein Arbeitnehmer geht zum 1.Mai mit 65 in Rente für besonders langjährig Versicherte und möchte noch 2 Tage pro Woche weiter arbeiten. Das Arbeitsverhältnis besteht somit fort. Neues Entgelt 1600-1800 Euro (bisher 3.800 Euro)
Frage: Beitragsschlüssel KV ermäßigt RV/AV voll pflichtig ist klar, aber gilt ab 1.Mai der Übergangsbereich/Gleitzone oder wird die Gleitzonengrenze überschritten, weil die reduzierte Tätigkeit mit dem bisher erzielten Entgelt zusammengerechnet wird und im Jahresdurchschnitt mehr als 2000 Euro im Monat verdient wurden ?