Liebes Team,
ein Zahnarzt bezieht nun frühzeitig mit 60 eine Rente beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin. Er arbeitet jedoch weiter sv-pflichtig bei seinem Arbeitgeber. Er hat keine Rente bei der Deutsche Rentenversicherung beantragt und wird es vorläufig auch nicht.
Wie muss er geschlüsselt werden? Zählt er wie ein normaler Rentner, da er eine Rente beim Versorgungswerk bezieht? Er hat die Regelaltersrente noch nicht erreicht. Wie wäre der Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel? Wie wäre der Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versichertem? Vielen Dank.
Torsten Kalb