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  • 01
    Rente aus Versorgungswerk mit 60 (Zahnärzte Berlin), jedoch weiter beschäftigt

    Liebes Team,


    ein Zahnarzt bezieht nun frühzeitig mit 60 eine Rente beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin. Er arbeitet jedoch weiter sv-pflichtig bei seinem Arbeitgeber. Er hat keine Rente bei der Deutsche Rentenversicherung beantragt und wird es vorläufig auch nicht.


    Wie muss er geschlüsselt werden? Zählt er wie ein normaler Rentner, da er eine Rente beim Versorgungswerk bezieht? Er hat die Regelaltersrente noch nicht erreicht. Wie wäre der Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel? Wie wäre der Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versichertem? Vielen Dank.


    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Rente aus Versorgungswerk mit 60 (Zahnärzte Berlin), jedoch weiter beschäftigt

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    nach unseren Informationen beinhalten die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen.
    Sofern die Satzungsregelungen des zuständigen Versorgungswerks auch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vorsehen, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (über die Einzugsstelle/Krankenkasse) an die DRV abgeführt (Beitragsgruppenschlüssel 3 in der Rentenversicherung).
     
    Im Falle eines Rentenbezuges bei gleichzeitiger Weiterarbeit im Angestelltenverhältnis ist zu beachten, dass der Arbeitgeber trotzdem weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Die Zahlung erfolgt dann allerdings an die Deutsche Rentenversicherung Bund,
    ohne dass sich dies für das Mitglied rentenwirksam auswirkt. Die Zahnärzteversorgung nimmt ggf. keine Beitragszahlungen nach Beginn der Zahlung der Altersrente an.

    Die Beitragsgruppen für freiwillig Versicherte lauten 9311 und die Personengruppe 119. Bitte beachten Sie, dass der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden ist.
    Ein privat versicherter Versorgungsbezugsempfänger ist mit den Beitragsgruppen 0310 und ebenfalls mit der Personengruppe 119 zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Rente aus Versorgungswerk mit 60 (Zahnärzte Berlin), jedoch weiter beschäftigt

    super, vielen Dank. Das heißt, er wird wie ein vorgezogener Rentner behandelt, der eine "normale vorgezogene Altersrente" beantragt hätte, auch wenn dies noch nicht geschehen ist. Die Versorgungswerkrente wird dann wie eine normale Rente gewertet. Ich erfasse dann in der KV/PV die 1, jedoch ohne Krankengeldbezug (ermäßigt), in der Rente nur Arbeitgeberbeiträge (3) und in der Arbeitslosenversicherung zahlen beide ein, also voll mit Schlüssel 1.

  • 04
    RE: Rente aus Versorgungswerk mit 60 (Zahnärzte Berlin), jedoch weiter beschäftigt

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    wenn das Versorgungswerk tatsächlich keine Zahlungseingänge mehr annimmt, stimmen wir Ihnen zu. In der KV ist die „3“ bei Pflichtversicherten zu nehmen, diese zeigt den ermäßigten Beitragssatz an. Die Meldung müsste in diesen Fällen mit den Beitragsgruppen 3311 erstellt werden..
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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