Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Fall dass eine Arbeitnehmerin seit 01.01.2025 eine Vollrente aus der Apothekerversorgung erhält (Erreichen der Regelaltersrente am 01.01.2027). Die Apothekerversorgung hat mir mitgeteilt, dass diese keinerlei Beiträge mehr erhalten möchte. Der Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung soll an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden. Wenn ich die Personengruppenschlüssel 119 und den Beitragsgruppenschlüssel 3321 nehme, bekomme ich im Fehlerprotokoll den Hinweis, dass keine DEÜV Meldung erstellt werden kann da der gewählte Personengruppenschlüssel nicht zu dem Alter der Arbeitnehmerin passt. Muss ich doch den Personengruppenschlüssel 101 nehmen und den Beitragsgruppenschlüssel 3321?
Vielen Dank für Ihre Hilfe