Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Reisekostenerstattung durch Arbeitgeber

    Guten Tag,

    unsere Mitarbeitenden nehmen Auswärtstermine wahr. Wir erstatten dann die Reisekosten wie Verpflegungsmehraufwand und die mit dem privaten PKW gefahrenen Kilometer. Nun stellte sich uns die Frage, ob eine Erstattung auch möglich ist, wenn die Mitarbeitenden die Auswärtstermine mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Carsharing-Fahrzeug wahrnehmen. Wie sähe da die Erstattung aus? Was gilt bei einer Bahncard 50 oder Bahncard 100? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Reisekostenerstattung durch Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie von Fachanwälten für Steuerrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Reisekostenerstattung durch Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Erstattung des Verpflegungsmehraufwands ergeben sich durch Nutzung anderer Verkehrsmittel keine Veränderungen.


    Bei CarSharing-Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln können unproblematisch die tatsächlichen Auslagen steuerfrei erstattet werden (§ 3 Nr. 50 EStG). Notwendig sind entsprechende Buchungsbelege.


    Bei BahnCard 50 oder BahnCard 100 gilt: Wenn nachgewiesen wird, dass die Kostenersparnis für dienstliche Fahrten die Kosten der jeweiligen BahnCard übersteigt, dürfen die Gesamtkosten der BahnCard als Auslagen steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Der Nachweis ist zu führen, indem die dienstlichen Fahrten unter Angabe des jeweiligen Normalpreises (ohne BahnCard-Nutzung) aufgelistet werden.


    Erreicht die dienstliche Ersparnis nicht den Gesamtbetrag der BahnCard 50 bzw. 100, muss der nicht dienstlich ausgenutzte Teil der BahnCard als geldwerter Vorteil versteuert werden. (Besonderheit: Falls der Arbeitnehmer in solchen Fällen die BahnCard auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort einsetzt, ist bis zum Betrag der Entfernungspauschale Pauschalversteuerung mit 15 % gemäß § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG möglich. Verbleibende/übersteigende Kosten sind als geldwerter Vorteil dann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen zu besteuern.)


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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