Guten Tag,
unsere Mitarbeitenden nehmen Auswärtstermine wahr. Wir erstatten dann die Reisekosten wie Verpflegungsmehraufwand und die mit dem privaten PKW gefahrenen Kilometer. Nun stellte sich uns die Frage, ob eine Erstattung auch möglich ist, wenn die Mitarbeitenden die Auswärtstermine mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Carsharing-Fahrzeug wahrnehmen. Wie sähe da die Erstattung aus? Was gilt bei einer Bahncard 50 oder Bahncard 100? Vielen Dank.