Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Reisekostenerstattung an MA

    Liebe Experten,

    wir erstatten unseren MA die Fahrten mit ihrem privaten PKW zu Dienstreisen. Hierfür dürfen wir 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erstatten laut Kilometerpauschale. Wäre es auch möglich, für die ersten 20 Kilometer 30 Cent und für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer 35 Cent zu erstatten oder müssen wir uns an die Kilometerpauschale von 30 Cent halten?


    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  • 02
    RE: Reisekostenerstattung an MA

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die pauschale Erstattung kann steuerfrei nach § 3 Nr. 13 EStG (öffentlicher Dienst) bzw. Nr. 16 (außerhalb des öffentlichen Dienstes) erfolgen.

    Im erstgenannten Fall sind für die Höhe der Pauschalen die jeweiligen Reisekostengesetze (des Bundes oder der Länder) maßgeblich. Außerhalb des öffentlichen Dienstes ergibt sich der Pauschalbetrag aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG die Entschädigungssaätze des Bundesreisekostengesetzes anzuwenden. Diese betragen für Pkw 30 Ct/km ohne Rücksicht auf die jeweilige Entfernung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 BRKG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Reisekostenerstattung an MA

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Es wäre nett, wenn Sie mir noch die Frage beantworten können, ob ein Arbeitgeber sich strikt an diese Entschädigungssätze halten muss oder könnte er freiwillig auch mehr erstatten?

  • 04
    RE: Reisekostenerstattung an MA

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Arbeitgeber können Reisekosten auch mit höheren Beträgen erstatten. Einkommens- und lohnsteuerfrei bleiben dann die Erstattungen jeweils nur bis zu den Grenzen nach § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG. Die übersteigenden Beträge sind steuerpflichtige Einnahmen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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