Liebes Expertenteam,
wir benötigen eine Hilfestellung im Hinblick der Reisekostenabrechnung im Zusammenhang dem Verpflegungsmehraufwand.
Wenn ein Mitarbeiter in der Zeit vom 06.05.2025 - 08.05.2025 auf Fortbildung fährt (Inland) und im Hotel das Frühstück inbegriffen ist, so hätten wir folgende Berechnung vorgenommen:
Anreisetag: 06.05.2025 14 €
Seminartag: 07.05.2025 28 €
Abreisetag: 08.05.2025 14 €
-abzüglich 20 % von 28 € 5,60 €
Gesamt: 50,40 €
Die Mitarbeiterin hat z.B. 52,60 € an Verpflegung ausgegeben, so dass wir hier lediglich nur die 50,40 € auszahlen würden. Den Die 2,20 € Mehraufwand könnte sie entsprechend als Werbungskosten in der Steuererklärung mit angeben.
Unklar ist, inwieweit für den Abreisetag auch nochmal 20 % von 14 € erfolgen müssen, da das Frühstück inbegriffen ist oder ist beim Anreise- und Abreisetag die Besonderheit, dass regulär immer 14 € angesetzt werden ohne jeglichen Abzug?
Wir haben ein Beispiel gesehen, dass uns im Zusammenhang vom Abreisetag unklar ist, da die Aufführung hier erfolgt, dass am Abreisetag 14 € angesetzt werden und kein Mittagessen in Anspruch genommen wird. Der Abzug von Frühstück erfolgte hier z.B. nicht:
Sie kommen am Anreisetag späten Nachmittag an und essen abends selbst. Sie erhalten 14 EUR Pauschale. An diesen zwei Einsatztagen werden Frühstück und Mittagessen gestellt. Die Verpflegungspauschale von 28 EUR pro Tag wird um 20 % für das Frühstück (5,60 EUR) und 40 % für das Mittagessen (11,20 EUR) gekürzt. Bleiben also 11,20 EUR pro Tag. Am Abreisetag wird kein Mittagessen gestellt. Sie erhalten 14 EUR Pauschale.
Wir haben zudem noch gelesen, dass die Ankunftszeit z.B. vor 14 Uhr auch nochmal relevant ist und sich der Betrag hier auch nochmal entsprechend abändert.
Um eine Hilfestellung wären wir dankbar.
Danke vorab.